Elternrat


Der Elternrat unseres Kindergartens setzt sich aus den jeweils zwei gewählten Elternvertretern unserer drei Gruppen zusammen. Jeweils nach den Wahlen zu Beginn eines Kindergartenjahres beträgt die jeweilige Amtszeit ein Jahr.

Laut unserem Kinderbildungsgesetz (Kibiz) hat der Elternrat folgende Aufgaben:

Der Elternrat… 

… vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Einrichtung und bringt dies im Kindergartenrat ein.

… fördert die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Mitarbeiterinnen der Einrichtung. Er soll beim Auftreten von Konflikten mit zur Klärung beitragen.

… hat ein Anhörungsrecht bei Personalfragen und Notanträgen

… hat ein Auskunfts- und Äußerungsrecht zu der pädagogischen Arbeit sowie Finanzfragen

… und wirkt im Rahmen des Kindergartenrats auch an Entscheidungen bezüglich konzeptioneller Änderungen mit.

Konkret wünschen wir uns als Kindergarten-Team von den Elternvertretern,
dass sie unserer Arbeit positiv gegenüber stehen, uns unterstützen, mit daran teilhaben, dass alle in der Elternschaft gut informiert sind und dass sie mit die „Werbetrommel rühren“, wenn Aktionen anstehen oder Mithilfe benötigt wird.

Herzlich willkommen sind immer gerne auch eigene Ideen.

Elternrat