Unser Auftrag
Rechtliche Grundlage unserer Arbeit sind die Richtlinien des Kinderbildungsgesetztes
und der Bildungsvereinbarung NRW. In Kooperation mit den am Qualitätsmanagement
beteiligten Tageseinrichtungen für Kinder des Kirchenkreises „An der Agger“ haben wir nach dem
Beta Gütesiegel im Bereich des Qualitätsmanagements Standards gesichert.
Jede Einrichtung hat ihr eigenes Profil und stimmt auf dieser Basis mit dem Träger die inhaltliche Arbeit ab.
Unser Kindergarten ist gleichzeitig auch Familienzentrum. Wir arbeiten mit unterschiedlichen Institutionen
und verschiedenen Kooperationspartnern zusammen, um unsere Familien zu unterstützen.
Wir beraten, stellen Kontakte her, vermitteln und informieren.
Wir machen uns mit dafür stark, Familie und Beruf vereinbaren zu können
und unterstützen insbesondere auch im Bereich der Kindertagespflege.
Unsere Öffnungszeiten werden jährlich neu auf die Bedarfe der Eltern hin geprüft.
Kinderrechte
Das Recht der Kinder ist in der UN Kinderrechtskonvention verankert, so dass Partizipation ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit ist.
Partizipation heißt Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen zu finden.
Kinder sollen „gehört werden“ und an Prozessen teilhaben. Dieses wird in einer individuellen und altersentsprechenden Art umgesetzt.
Die Kinder erlernen Kompetenzen durch ständige Beteiligung und Unterstützung.
Gelebte Partizipation ist in allen Teilbereichen unserer Arbeit zu finden.
Konsequente Beteiliungskonzepte dienen als Teil von Beschwerdeprozessen.
Kinder werden ermutigt, ihre Missstände zu benennen und frei von Angst ihre Beschwerden mitzuteilen.
Zudem sollen Kinder erfahren, dass ihre Meinung und Gefühle Resonanz finden und
dass dies hilfreich ist, um eine Lösung für ihre Probleme zu finden.